önnen Tempo-30-Zonen vor Kindergärten und Schulen künftig leichter umgesetzt werden? Das Bundesverkehrsministerium prüft eine entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung. Für Jan Metzler wäre das „die passende Lösung für die Spiesheimer Oberstraße“.
Vor Ort Termin in Spiesheim. Auf Einladung von Ortsbürgermeister Hans Philipp Schmitt machte sich Jan Metzler ein Bild von der Verkehrssituation in der Oberstraße. Der Ortsgemeinderat hatte Ende 2015 beschlossen, hier eine Tempo-30-Zone ausweisen zu wollen – und das besonders mit Blick auf die Kindertagesstätte, die sich in einer Kurve befindet.
Für Metzler ist die Forderung nach einer Geschwindigkeitsreduzierung vor der Kita vollkommen nachvollziehbar. Bürokratische Hürde dabei: Die Oberstraße ist kein Unfallschwerpunkt und somit keine Gefahrenzone. Nach geltendem Recht sind der Verbandsgemeinde Wörrstadt als zuständige Entscheidungsbehörde die Hände gebunden. Eine gegenteilige Entscheidung käme einem Präzedenzfall gleich, der einen Wildwuchs von Tempo-30-Zonen nach sich ziehen könnte.
Eine aussichtslose Situation für Spiesheim. Bis jetzt. Gute Nachricht aus Berlin: Bundesverkehrsminister Dobrindt stellt eine Änderung der StVO in Aussicht. Ziel dabei, ist die Verbesserung der Verkehrssicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer. Die Anordnung von Tempo 30 Zonen vor sozialen Einrichtungen könnte darüber im Einzelfall erleichtert werden – beispielsweise dadurch, dass ein besonderer Gefahrenschwerpunkt nicht mehr nachgewiesen werden muss.
Für Jan Metzler ist klar: „Das wäre die passende Lösung für Spiesheim und eine Win-Win-Situation für die Ortsgemeinde und die VG Wörrstadt.“ Den Spiesheimer Ortsbürgermeister Hans Philipp Schmitt und VG Chef Markus Conrad hat er entsprechend informiert. Auf seine Nachfrage beim Verkehrsministerium erfuhr Metzler jetzt, dass der Referentenentwurf derzeit noch in der Ressortabstimmung sei und eine Befassung durch den Bundesrat Mitte des Jahres angestrebt würde. Richtungsweisend: Bereits auf der letzten Verkehrsministerkonferenz hatte sich abgezeichnet, dass die Bundesländer diese Änderung der Straßenverkehrsordnung wollen. Entsprechend optimistisch zeigt sich Metzler, was die Umsetzung des Gesetzes angeht.