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Das ändert sich im Jahr 2017

Zahlreiche gesetzliche Neuregelungen sind am 1. Januar 2017 wirksam geworden. Egal ob Pflegeversicherung, Mindestlohn, Flexi-Rente, Hartz-IV-Regelsatz oder Kindergeld. Nachfolgend erhalten Sie einen kleinen Überblick über die wichtigsten Punkte:

 

Pflegeversicherung:

Das aktuelle Pflegestärkungsgesetz ist die weitreichendste Reform seit Einführung der Pflegeversicherung, da es das Pflegesystem für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte grundlegend verändert und verbessert. Auch für Beschäftigte bei den Pflegekassen, in den Kommunen und in den Pflegeeinrichtungen ergeben sich neue Aufgaben. Statt drei Pflegestufen wird es künftig fünf Pflegegrade geben. Durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff können die individuellen Beeinträchtigungen und Fähigkeiten der Pflegebedürftigen umfassender und genauer erfasst werden. Die Belange der rund 1,6 Millionen Menschen mit einer demenziellen Erkrankung in Deutschland werden bereits bei der Einstufung in einen Pflegegrad gleichberechtigt berücksichtigt. In Zukunft werden körperliche, geistige und psychische Beeinträchtigungen gleichermaßen erfasst und in die Einstufung einbezogen.

 

Verwaltungsvereinfachungen entlasten Versicherte und Pflegebedürftige von Bürokratie. Wer bereits Leistungen der Pflegeversicherung bezieht, wird per Gesetz automatisch in das neue System übergeleitet. Niemand muss einen neuen Antrag auf Begutachtung stellen. Alle, die bereits Leistungen von der Pflegeversicherung beziehen, erhalten diese auch weiterhin mindestens in gleichem Umfang – die allermeisten sogar deutlich mehr. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen wird der Beitragssatz der Pflegeversicherung zum 1. Januar 2017 noch einmal um 0,2 Prozentpunkte angehoben, wodurch dann insgesamt etwa fünf Milliarden Euro jährlich mehr für Pflegeleistungen zur Verfügung stehen.

 

Zeitarbeit und Werkverträge:

Die CDU-geführte Bundesregierung verbessert die Regeln für Zeitarbeit und Werkverträge: Arbeitnehmer erhalten besseren Schutz, Arbeitgeber behalten die notwendige Flexibilität. Zeitarbeiter erhalten spätestens nach neun Monaten denselben Lohn wie die Stammbelegschaft. Zudem dürfen sie künftig höchstens 18 Monate im gleichen Betrieb eingesetzt werden. Die Regelungen treten am 1. April 2017 in Kraft. Die Sozialpartnerschaft wird gestärkt, denn tarifvertragliche Vereinbarungen haben Vorrang.

 

Mindestlohn:

Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2017 von 8,50 Euro auf 8,84 Euro brutto je Zeitstunde erhöht. Das Bundeskabinett hatte im Oktober 2016 eine entsprechende Verordnung beschlossen und folgte damit dem Beschluss der Mindestlohnkommission von Arbeitgebern und Gewerkschaften vom Juni 2016.

 

Flexi-Rente:

Freiwillig länger zu arbeiten soll sich künftig mehr lohnen. Das Flexirenten-Gesetz ermöglicht den Übergang vom Erwerbsleben in den Ruhestand. Ab 1. Januar 2017 gilt: Wer eine Regelaltersrente bezieht und trotzdem weiterarbeitet, erhöht seinen Rentenanspruch, wenn er weiter Beiträge zahlt. So kann man seine Rente um bis zu neun Prozent jährlich steigern. Die Beiträge des Arbeitgebers zur Arbeitslosenversicherung entfallen zunächst für die Dauer von fünf Jahren. Ab 1. Juli 2017 lassen sich Teilrente und Hinzuverdienst individuell kombinieren.

 

Bundesteilhabegesetz:

Menschen mit Behinderung sollen ein selbstbestimmtes Leben in der Mitte der Gesellschaft führen können. Mehr Teilhabe und mehr Unterstützung für eine individuelle Lebensplanung - das ist das Ziel, das im Koalitionsvertrag formuliert wurde. Das sieht nun das neue Bundesteilhabegesetz vor. Die Eingliederungshilfe wird reformiert, die Assistenzleistungen modernisiert. Das Gesetz wird bis 2020 stufenweise umgesetzt. Ab 2017 erhöhen sich die Freibeträge für Erwerbseinkommen um bis zu 260 Euro monatlich. Die Vermögensfreigrenze liegt dann bei 25.000 Euro. Das Partnereinkommen wird nicht angerechnet.

 

Hartz-IV-Regelsatz:

Zum Jahresbeginn 2017 steigen die Leistungen für alle, die ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Das gilt für die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und die Sozialhilfe nach SGB XII. Das Gesetz wurde durch die CDU-geführte Koalition im Bundestag beschlossen, auch der Bundesrat hat zugestimmt. Am stärksten steigen die Regelleistungen für Kinder vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Ab 1. Januar 2017 erhalten sie 291 Euro statt bisher 270 Euro. Der Regelsatz für Alleinstehende steigt von 404 Euro auf 409 Euro pro Monat. Auch die anderen Regelsätze steigen um drei bis fünf Euro.

 

Kindergeld:

Das Kindergeld wird mit dem Jahreswechsel um monatlich 2 Euro angehoben. Damit werden für das 1. und 2. Kind jeweils 192 Euro pro Monat Kindergeld gezahlt, für das 3. Kind 198 Euro pro Monat. Ab dem 4. Kind steigt das Kindergeld auf 223 Euro pro Monat. Ab 2018 wird das Kindergeld erneut um zwei  Euro angehoben wie bereits in den Jahren 2015 und 2016. 

 

Kinderzuschlag:

Zum 1. Januar 2017 wird der Kinderzuschlag erneut erhöht und beläuft sich dann auf maximal 170 Euro. Die Leistung wird an Eltern für das in ihrem Haushalt lebende Kind gezahlt, wenn sie mit ihrem Einkommen zwar den eigenen Bedarf decken können, nicht aber den ihrer Kinder.

 

Grundfreibetrag und Kinderfreibetrag:

2017 gibt es steuerliche Entlastungen, von denen insbesondere Familien profitieren. Eltern bekommen entweder Kindergeld oder die steuerlichen Freibeträge für Kinder (Kinderfreibetrag und Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs-, oder Ausbildungsbedarf) bei der Einkommensteuer. Das Finanzamt prüft im Rahmen der jährlichen Einkommensteuerveranlagung, ob für die Eltern die Freibeträge für Kinder oder das ausbezahlte Kindergeld günstiger sind. Diese Prüfung erfolgt automatisch.

  • Anhebung des Grundfreibetrags von 8.652 Euro um 168 Euro auf 8.820 Euro
  • Anhebung des Kinderfreibetrags von 4.608 Euro um 108 Euro auf 4.716 Euro
  • Anhebung des Unterhaltshöchstbetrags (§ 33a EStG) entsprechend der Anhebung des Grundfreibetrags von 8.652 Euro um 168 Euro auf 8.820 Euro
  • Ausgleich der „kalten Progression“ durch Verschiebung der übrigen Tarifeckwerte um die geschätzte Inflationsrate des Jahres 2016 (0,73 %) nach rechts

Text: CDU