Kernpunkte des Gesetzes: Ab dem Fahrplanwechsel zum 13.12.2020 gilt auf dem deutschen Schienennetz grundsätzlich ein Fahrverbot für laute Güterwagen. Güterwagen dürfen ab diesem Stichtag bei der Fahrt nicht mehr Lärm verursachen als ein Güterwagen, der eine Betriebszulassung nach der für Neufahrzeuge geltenden Lärmschutz-Richtlinie (TSI Lärm) erhalten hat. Die Einhaltung der Lärmschutzgrenzwerte kann dabei durch eine Umrüstung auf leise Bremssohlen erfolgen. Außerdem kontrolliert das Eisenbahn-Bundesamt die Einhaltung auf den Bundesschienenwegen. Bei Verstößen gegen das Fahrverbot für laute Güterwagen droht ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
Die Strategie "Leise Schiene" besteht dabei aus drei Elementen:
- Fördern: Lärmschutz an der Quelle. Hierzu zählen u.a. die Umrüstung von Güterwagen auf Flüsterbremsen und Innovationen für leisere Züge.
- Ertüchtigen: Lärmschutz an der Strecke. Hierzu zählen u.a. innovative Lärmschutzmaßnahmen, Schallschutzwände oder Schallschutzfenster.
- Regulieren: Strengere Vorschriften. Hierzu zählen das Fahrverbot für laute Güterwagen, strengere Lärmschutzwerte bei Neu- und Ausbau oder besserer Schutz bei Lärmsanierung an bestehenden Strecken.
Text: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur