Saatkrähen-Plage in Rheinhessen // Jan Metzler bemängelt Enthaltung von Rheinland-Pfalz bei Bundesratsinitiative

„Änderung des Artenschutzgesetzes in 'Hot-Spots' muss zulässig sein“

 

RHEINHESSEN/BERLIN. Die Saatkrähen-Plage ist zu einem anhaltenden Problem für die Bürgerinnen und Bürger in unserer Region geworden. Auch dieses Frühjahr suchen wieder Heerscharen von Vögeln ihre Brutplätze in vielen rheinhessischen Gemeinden auf. Die deutliche Zunahme der Bestände führt inzwischen zu jährlich steigenden Schäden in der Landwirtschaft und einer massiven Belastung durch Dreck und Lärm für die Anwohner in den Siedlungsräumen. Der Haken bei der Bekämpfung: Die Saatkrähe unterliegt dem EU-Artenschutz und darf weder bejagt noch vergrämt werden.

 

Der Bundestagsabgeordnete Jan Metzler hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder für eine Lösung eingesetzt und unter anderem bei den zuständigen Ministerien eine Neubewertung des Schutzstatus der Saatkrähe gefordert. Metzler sagt: „Wir sind in Rheinhessen an einem Punkt angelangt, an dem die Überlegung zulässig sein muss, ob wir es mit dieser Populationsstärke und Vermehrungsrate noch mit einem artenschutzrechtlich besonders schützenswerten Tier zu tun haben.“ Immerhin gebe es in der Region mittlerweile mehr als 6000 Brutpaare.

 

Trotz zahlreicher Bemühungen von verschiedenen Seiten scheint die Landesregierung von Rheinland-Pfalz aber offenbar an einer Lösung nicht interessiert. Dies zeige sich aktuell anhand der gescheiterten Bundesratsinitiative des Landes Bayern, den Schutzstatus der Saatkrähe herabzustufen und in die Liste der jagdbaren Arten aufzunehmen. Rheinland-Pfalz hat sich bei der Abstimmung enthalten. „Die Gefährdung der Art ist für mich kein Argument nicht zu handeln“, erklärt der Abgeordnete. „Mag sein, dass die Saatkrähe mit Blick auf Gesamteuropa nach wie vor bedroht ist. Das kann aber nicht der Grund sein, die Bürgerinnen und Bürger mit diesem unhaltbaren Zustand allein zu lassen und nichts zu tun.“

 

Die Saatkrähe gehört zwar laut EU-Artenschutzverordnung zu den schützenswerten Brutvögeln, wird aber auf der Roten Liste des Landes Rheinland-Pfalz seit vielen Jahren als ungefährdet eingestuft. Andere Länder wie beispielsweise Frankreich, Schweden und der Slowakei tragen diesen regionalen Unterschieden längst Rechnung. Dort gibt es Ausnahmeregelungen, die die Bejagung unter bestimmten Bedingungen in besonders betroffenen Gebieten erlauben. Metzler plädiert dafür, dass auch bei uns in Deutschland eine Änderung des Artenschutzes in den sogenannten 'Hot-Spots' zulässig sein solle. „Es kann nicht sein, dass die Landesregierung sich hier so einfach aus der Verantwortung zieht“, betont Metzler. „Wir brauchen eine Lösung, die sowohl den Anliegen der Bürgerinnen und Bürger als auch dem Naturschutz gerecht wird.“