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Zuschüsse aus Digitalpakt

 

5,5 Milliarden Euro für Schulen voraussichtlich noch in diesem Jahr 

 

Schulen können ihre digitale Infrastruktur demnächst deutlich verbessern. Denn dafür stehen 5,5 Milliarden Euro aus dem sogenannten Digitalpakt zur Verfügung. Hierauf weist der Bundestagsabgeordnete Jan Metzler hin. „Die Mittel können voraussichtlich noch dieses Jahr fließen.“ Durch den Digitalpakt werde nun der Weg frei für Investitionen in flächendeckende moderne digitale Infrastrukturen. „Das ist eine gute Nachricht für alle Schüler, für alle Eltern und für die Zukunftsfähigkeit des deutschen Bildungssystems.“ Wie Metzler ausführt, stammen dabei fünf Milliarden Euro vom Bund und weitere 500 Millionen Euro von den Ländern. „Das bedeutet einen kräftigen Schub für guten Unterricht in Deutschland, wobei der Bund mit einem Finanzierungsanteil von 90 Prozent eine besondere Verantwortung übernimmt.“

 

Jan Metzler fordert die Akteure in der Region auf, nun möglichst schnell mit den Vorbereitungen für die Antragstellung zu beginnen: „Jetzt ist zügiges Handeln gefragt, damit auch bei uns vor Ort in den Städten und Kommunen in Rheinhessen die Möglichkeiten in vollem Umfang genutzt werden können.“ Der Ball liege nun bei den Schulträgern. Ganz wichtig ist Metzler, dass die Verantwortlichen wissen, dass sie jetzt schon starten können: „Beim Digitalpakt Schule gilt der Grundsatz: Keine Ausstattung ohne Konzept“. Die Konzepte für die Beantragung der Mittel sollten daher möglichst  jetzt schon erarbeitet werden. Zu beachten sei, dass bereits laufende und neu zu beantragende Maßnahmen nicht vermischt werden dürfen.

 

Nachdem der Bundesrat jüngst der Grundgesetzänderung zugestimmt hatte, konnten Bund und Länder nach langen Verhandlungen nun die Verwaltungsvereinbarung zum Digitalpakt beschließen. „Die Verantwortung für das Bildungswesen verbleibt trotzdem klar in der Zuständigkeit der Länder“, betont Metzler. „Es geht darum, die Länder aus einem gesamtstaatlichen Interesse heraus mit einem kräftigen Anschub zu unterstützen.“

 

INFO:

Förderfähig sind der Aufbau oder die Verbesserung der digitalen Vernetzung in Schulgebäuden und auf Schulgeländen, Serverlösungen, schulisches WLAN, der Aufbau und die Weiterentwicklung digitaler Lehr-Lern-Infrastrukturen. Ferner Anzeige- und Interaktionsgeräte zum Betrieb in der Schule. Weiter digitale Arbeitsgeräte, insbesondere für die technisch-naturwissenschaftliche Bildung oder die berufsbezogene Ausbildung, schulgebundene mobile Endgeräte (Laptops, Notebooks und Tablets mit Ausnahme von Smartphones).

 

Weitere Informationen Online unter www.bmbf.de

 

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