Jan Metzler fordert Erweiterung der Handwerkerausnahme bei der Mautpflicht

Ausnahmeregelung ergänzen // Kleinere Unternehmen nicht überfordern

 

BERLIN/RHEINHESSEN. Seit dem 01. Juli ist die Ausweitung der Mautpflicht auf Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen in Kraft. Für die betroffenen Unternehmen zieht das erhebliche Mehrbelastungen nach sich. Um kleine Unternehmen wie Handwerksbetriebe nicht zu überfordern, hat die Ampel-Koalition zwar eine sogenannte Handwerkerausnahme beschlossen, diese umfasst allerdings nur bestimmte Berufe. Darum fordert der Bundestagsabgeordnete Jan Metzler: „Von der Mautpflicht müssen weitere Berufsgruppen befreit werden.“

 

Für Metzler ist klar, dass durch die Ausweitung der Mautpflicht auf leichte Nutzfahrzeuge kleinere Unternehmen nicht überfordert werden dürfen. Das gelte beispielsweise auch für die rheinhessischen Winzerinnen und Winzer. Einige hatten sich bereits an ihn gewandt. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte deshalb einen Antrag in den Bundestag eingebracht, der darauf abzielt, die von der Ampelkoalition beschlossene Handwerkerausnahme zu erweitern. Denn die seitens des Bundesamtes für Logistik und Mobilität veröffentliche Liste, zähle zwar einzelne Berufe auf, könne aber aus Metzlers Sicht und der seiner Fraktion nicht abschließend sein.

 

„Es müssen alle gewerblichen Tätigkeiten einbezogen werden, die handwerksmäßig erbracht werden und typischerweise mit Transportaufgaben verbunden sind. So muss der gewerbliche nicht-landwirtschaftliche Gartenbau, der vor- oder nachgelagerte Bereich der Landwirtschaft, das bürgerschaftliche Engagement der Tafeln, Hausmeisterservice, Energieversorgung, Entsorgung, Messebau und andere vergleichbare Tätigkeiten von der Mautpflicht befreit werden“, macht Jan Metzler deutlich und schließt dabei auch explizit die Winzer mit ein. Gerade für kleine oder häufig mittelständisch geprägte Betriebe gelte es hier unnötige Bürokratie, zusätzliche Kosten und damit eine Ungleichbehandlung zu vermeiden. 

 

Der Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion „Rechtssicherheit schaffen und für mehr Gerechtigkeit sorgen – Keine Benachteiligung einzelner Berufsgruppen durch die Erweiterung der LKW-Maut ab 1. Juli 2024“ (BT-Drucksache 20/11956) kann hier eingesehen werden: https://dserver.bundestag.de/btd/20/119/2011956.pdf